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Landratsamt Kronach verteilt FFP-2 Masken an die Gemeinden

19.01.2021 : Verteilung von FFP2-Masken ab Donnerstag, den 21.01.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab der dritten Kalenderwoche sollen FFP2-Masken sowohl für pflegende Angehörige als auch für Bedürftige über die Gemeinden und Städte verteilt werden.

Die Ausgabe für die beiden Berechtigtengruppen soll wie folgt ablaufen:

Schutzmasken für pflegende Angehörige:
· Für die Hauptpflegeperson sollen jeweils drei Schutzmasken ausgegeben werden.
· Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.
· Die Masken sind in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abzuholen.

Schutzmasken für Bedürftige:
· Für Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, werden zunächst fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
· Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln.
· Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z. B. Grundsicherungsbescheid etc.), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht.
· Die Masken sind nach dem Wohnortprinzip in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abzuholen.

Die Ausgabe sollte ab Donnerstag, den 21.01.2021 zu den üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser erfolgen. Im Laufe des Mittwoches, den 20.01.2021 werden die Masken durch den THW-Ortsverband Kronach an die einzelnen Städte und Gemeinden ausgeliefert. Die Verteilung der dem Landkreis Kronach zur Verfügung gestellten Masken erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen der jeweiligen Gemeinde.