Markt Nordhalben Leben & Arbeiten in perfekter Natur!

Dienstleistungen, Steuern und Gebühren

Informationen aus dem Passamt

1. Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre) 37,00 €

2. Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre) 22,80 €

3. Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 €

4. eID Karte für EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (Beantragung ab 16 Jahre möglich; Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 €

  • erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe, oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
     
  • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
     
  • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
     
  • Ändern der PIN im Passamt (z.B. PIN vergessen) gebührenfrei
     
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

Die Personalausweise (Ziffern 1 und 2) werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des Ausweises muss deshalb mit einem Zeitraum von 2-3 Wochen gerechnet werden.

Vorläufige Personalausweise können von der Gemeindeverwaltung sofort ausgestellt werden.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  •  persönliche Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild muss mitgebracht werden (nicht älter als 6 Monate)
  • Vorlage einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder des Stammbuches, falls Sie nicht in Nordhalben geboren sind und der Markt Nordhalben bisher noch keinen Ausweis für Sie ausgestellt hat
  • Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Ausweis von den Erziehungsberechtigten zu beantragen.
  • Die Gebühr für den Ausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten 

Informationen zum elektronischen Personalausweis erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de

1. Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre) 70,00 €

2. Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre) 37,50 €

3. Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit: 10 Jahre) 102,00 €

4. Ausstellung eines Express-Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre) 69,50 €

5. Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepasses 26,00 €

Vorläufige Reisepässe können von der Gemeindeverwaltung sofort ausgestellt werden.

Die Reisepässe (Ziffern 1 und 2) werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Von der Antragstellung bis zur Auslieferung des Passes muss deshalb mit einem Zeitraum von 3 – 4 Wochen gerechnet werden. Die Express-Reisepässe (Ziffern 3 und 4.) werden ebenfalls von der Bundesdruckerei ausgestellt, sind allerdings innerhalb von 72 Stunden an Werktagen lieferbar.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild muss mitgebracht werden (nicht älter als 6 Monate) 
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • Die Gebühr für den Pass ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Ansprechpartner

Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an- bzw. umzumelden. 

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes kann mittlerweile sowohl beim Einwohnermeldeamt des Erst- und Zweitwohnsitzes erfolgen.

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen.

Zieht der Eigentümer selbst in seine Wohnung ein, erfolgt die Bestätigung als Selbstbestätigung der meldepflichtigen Person.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Der Mietvertrag allein reicht zur Anmeldung nicht aus.

Amtliche Vordrucke für die Wohnungsgeberbestätigung können im Einwohnermeldeamt des Marktes Nordhalben abgeholt bzw. unter der Rubrik "Anträge und Formulare" ausgedruckt werden.

Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen der Meldepflicht vor:

  • Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
     
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach Ablauf von drei Monaten.
     
  • Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

Änderungen gibt es auch bei den Vorschriften zur Erteilung von Melderegisterauskünften. Alle Informationen über das neue Bundesmeldegesetz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern www.bmi.bund.de

Wohnungsgeberbestätigung

Ansprechpartner

Steuern und Gebühren 

Grundsteuer A: 380 v.H. 

Grundsteuer B: 360 v.H. 

Die Grundsteuer wird jährlich zu folgenden Terminen fällig:

1. Bei einem Grundsteuerbetrag bis 15,00 € pro Jahr am 15. August

2. Bei einem Grundsteuerbetrag bis 30,00 € zur Hälfte am 15. Februar und 15. August

3. bei einem höheren Grundsteuerbetrag als 30,00 € je zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November

Ansprechpartner

Gewerbesteuer: 340 v.H. 

Fälligkeiten Vorauszahlungen: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.

Ansprechpartner

Für den ersten Hund: 35,00 €

Für den zweiten Hund: 60,00 €

Für jeden weiteren Hund: 60,00 € 

Für Kampfhunde im Sinne des § 5 der Hundesteuersatzung wird folgender Steuersatz erhoben:

Für den ersten Kampfhund: 500,00 € 

Für den zweiten Kampfhund: 700,00 €

Für jeden weiteren Kampfhund: 900,00 € 

Fälligkeit: 30.04. 

Die Anmeldung des Hundes muss beim Steueramt des Marktes Nordhalben erfolgen. Mit der Anmeldung des Hundes erhält der Hundehalter eine Steuermarke, welche am Halsband des Hundes anzubringen ist.

Ansprechpartner

Gebühr pro Kubikmeter: 3,68 € zzgl. MwSt. 7%

Bauwasser pro Kubikmeter. 2,99 € zzgl. MwSt. 7%
 
Grundgebühr bei Wasserzähler mit Nenndurchfluss:

bis 5 cbm/h: 108 €/Jahr

bis 10 cbm/h: 162 €/Jahr

bis 20 cbm/h: 216 €/Jahr

über 20 cbm/h: 270 €/Jahr

zzgl. MwSt. 7%

Ansprechpartner

Gebühr pro Kubikmeter: 3,05 €


Grundgebühr Abwasser: 108 €/pro Jahr 

Ansprechpartner

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses einer Privatperson 13,00 €
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 
  • Auskunft aus dem Melderegister 10,00 €
  • Aufenthaltsbescheinigung 5,00 €
  • Meldebescheinigung 5,00 €
  • Aufforderung, der Meldepflicht zu genügen 10,00 €
  • Führerscheinanträge, Entgegennahme und Prüfung 5,10 €

Ansprechpartner

Gewerbeanmeldung: 30,00 €

Gewerbeummeldung: 25,00 €

Gewerbeabmeldung: 20,00 €

Folgende Nachweise sind bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Handelsregisterauszug (sofern das Unternehmen im HR eingetragen ist)  
  • Handwerkskarte von der zuständigen Handwerkskammer (bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten)
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerbe (Unterlagen der Befähigung zur Ausübung des Gewerbes) 

Ansprechpartner

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jugendfischereischein (10. bis 18. Lebensjahr): 5,00 €

Bei der Beantragung des Fischereischeines ist der Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung vorzulegen.

Ansprechpartner

  • Bezahlung für 5 aufeinanderfolgende Jahre: 40,00 €
  • Bezahlung auf Lebenszeit (Einmalzahlung) nach Lebensalter gestaffelt
  • Bei einem Jugendfischereischein beträgt die Fischereiabgabe: 10,00 €

Ansprechpartner