Veröffentlichung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2024
Die Marktgemeinde Nordhalben ist als Empfänger von Staatshilfen verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept jährlich zu aktualisieren und auch umzusetzen, damit überhaupt ein Antrag auf Stabilisierungshilfen beim Bayerischen Finanzministerium gestellt werden kann.
Im Bereich "Steigerung der gemeindlichen Einnahmen" und "Umsetzung von Einsparungen" werden Maßnahmen vom Freistaat Bayern gefordert.
Dies führt auch zu Entscheidungen, die nicht immer populär in der Bevölkerung sind.
Nach der Prüfung durch die Rechtsaufsichten des Landkreises und der Regierung von Oberfranken wird das Konzept an das Bay. Finanzministerium weitergeleitet. Im Herbst entscheidet ein Gremium, dessen Mitglieder hohe Mitarbeiter des Finanzministeriums und des Bayerischen Gemeindetages sind, über eine Gewährung und die Höhe der Stabilisierungshilfen für jede einzelne Kommune. Die sachgerechte Verwendung der gewährten Stabilisierungshilfen wird später überprüft. Rückzahlungen der gewährten Hilfen sind möglich.
Ca. 80% der Kommunen, welche diese Stabilisierungshilfe beantragen, kommen aus dem nördlichen Bereich Oberfrankens und der Oberpfalz.
Das aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept ist unter diesem Link zu finden.
Markt Nordhalben