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Information der Abfallwirtschaft des Landkreises Kronach

24.05.2024 : Änderung der Abfallgebühren ab 01.06.2024

Die verursachergerechte Müllgebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Grundgebühr

Sie richtet sich nach der Größe und der Anzahl der Restabfallbehälter und beinhaltet bereits 12 Tonnenleerungen. Diese Mindestleerungen sind notwendig, um eine hygienisch einwandfreie Abfallentsorgung zu gewährleisten.
(Siehe Gebührenspiegel)
 

Leerungsgebühr

Sie kommt ins Spiel, wenn die in der Grundgebühr enthaltenen Leerungen ausgeschöpft sind. Die kostenpflichtigen Leerungen der Grauen Tonne beginnen also ab der 13. Leerung im Jahr. Sie ist für die einzelnen Behältergrößen unterschiedlich. (Siehe Gebührenspiegel)
Abfälle trennen und vermeiden soll sich also finanziell lohnen. Mit Hilfe des Transponders in der Restmülltonne werden die Leerungen der Grauen Tonne gezählt und zur individuellen Berechnung der Abfallgebühr herangezogen. Abhängig vom eigenen Abfallverhalten lässt sich so bares Geld sparen.

Die Zusatztonne
Die zusätzliche Restmülltonne (Größe von 120 Liter) wird allen Haushalten mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. eines ärtzlichen Attestes. Zu zahlen ist lediglich jede in Anspruch genommene Leerung in Höhe von 2,20 €.

Die Grüne Tonne
Zur Grauen Tonne können Grüne Tonnen für Papier und Pappe in einem Volumen bis zum Doppelten des für das Grundstück angemeldeten Restmüllvolumens kostenfrei bereitgestellt werden.

Die Gelbe Tonne
Die Gelbe Tonne und die Gelben Säcke für Verpackungsmaterial aus Kunststoff werden Ihnen kostenlos von der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Abholung erfolgt 4-wöchentlich und ist ebenso kostenfrei.                 

Berechnung der Abfallgebühren für Haushalte ab 01.06.2024

Berechnung der Abfallgebühren für Gewerbe ab 01.06.2024

Gebühren für zusätzliche Papiertonne ab 01.06.2024

Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren sind zu den bekannten Zahlungsterminen fällig (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) und werden bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftenmandates von Ihrem Konto abgebucht. Für das laufende Jahr werden die tatsächlichen Entleerungen der Grauen Tonne abgerechnet. Nicht in Anspruch genommene Entleerungen im laufenden Jahr werden mit dem Gebührenbescheid des Folgejahres gutgeschrieben. Die Leerungsdaten des Abrechnungsjahres bilden die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für das Folgejahr.

Mit der Abfallgebühr bereits bezahlt

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link