Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlbenachrichtigung und Eintragung in das Wählerverzeichnis
Zum Stichtag 12. Januar 2025 wurde das Wählerverzeichnis erstellt. Alle zu diesem Zeitpunkt mit Hauptwohnsitz in Nordhalben gemeldeten Personen , welche zum Wahltag über 18 Jahren sind, wurden hier eingetragen und erhalten bis spätestens 02. Februar eine Wahlbenachrichtigung.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen bis spätestens 02. Februar gestellt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung.
In das Wählerverzeichnis kann vom 03. bis 07. Februar Einsicht genommen werden.
Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
Die Erteilung von Wahlscheinen ist frühestens ab Freitag, 24. Januar möglich. Bitte beachten Sie hierbei, dass zu diesem Termin noch keine Briefwahlunterlagen ausgegeben werden können, da noch keine Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich in der KW7 (Anfang Februar) beginnen, sobald alle Wahlvorschläge endgültig zugelassen, und uns von der Kreiswahlleitung die Stimmzettel zugeteilt wurden.
Beantragung der Briefwahl
Wahlscheine sowie Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden:
- Durch Scannen des QR-Codes auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung und Befüllen des Onlineformulares.
- Über das Bürgerservice-Portal
- Mit dem "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen" auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, welchen Sie entweder im Briefkasten des Rathauses einwerfen, per Post an uns schicken oder persönlich bei uns abgeben
- Bei persönlicher Vorsprache im Rathaus (Zimmer 1)
Bitte beachten Sie auch, dass eine Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen nur persönlich bzw. mit vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Benachrichtigung) möglich ist. In allen anderen Fällen werden die Briefwahlunterlagen per Post oder Boten zugestellt.
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.
Nicht zugegangene Wahlscheine müssen bis spätestens 22. Februar 2025, 12:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Sollten Sie diesen beantragt haben, können Sie ohne Wahlschein weder in einem Urnenwahllokal noch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Aufgrund der Postlaufzeiten sollten Wahlbriefe nur bis Donnerstag, 20.02. in Briefkästen der deutschen Post eingeworfen werden, um eine rechtzeitige Zustellung an die Gemeinde zu gewährleisten. Nach diesem Termin sollten die Briefe in der Gemeindeverwaltung abgegeben bzw. in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden.
Geänderte Öffnungszeiten an den Tagen um die Bundestagswahl
Zum Wahldienst gelten vom 21. bis 23. Februar folgende verlängerte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Freitag, 21. Februar 2025 | 13:00 - 15:00 Uhr |
Samstag, 22. Februar 2025 | 09:00 - 12:00 Uhr |
Sonntag, 23. Februar 2025 | 07:30 - 18:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass zu diesen Zeiten ausschließlich Angelegenheiten in Verbindung mit den anstehenden Wahlen erledigt werden können.
Am Montag, den 24. Februar 2025 bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund der Nachbearbeitung für den Parteienverkehr geschlossen.
Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:
Johannes Neubauer
09267 / 914 040
johannes.neubauer@nordhalben.de