Bekanntmachung Hundesteuer 2024
Nach § 5 der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 01. Januar 2021 beträgt die jährliche Hundesteuer
für den ersten Hund → 35,00 Euro
für den zweiten Hund → 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund → 60,00 Euro
für den ersten Kampfhund ohne positiven Wesenstest → 500,00 Euro
für den zweiten Kampfhund ohne positiven Wesenstest → 700,00 Euro
für jeden weiteren Kampfhund ohne positiven Wesenstest → 900,00 Euro
Die Steuer wird am 30. April 2024 fällig.
Hundehalter, die bisher einen über vier Monate alten Hund noch nicht in der Gemeinde angemeldet haben, werden aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.
Sollten Ermäßigungsgründe vorliegen, so werden diese gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Gemeinde berücksichtigt.
Wenn Sie dem Markt Nordhalben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Hundesteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Diese Veröffentlichung gilt im Zusammenhang mit den in Ihrem Hundesteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen als Vorabinformation.
Alle Hundehalter, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (Barzahler), werden gebeten, die Hundesteuer bis spätestens 30. April 2024 bei einem Kreditinstitut auf eines der Konten der Gemeindekasse Nordhalben zu überweisen oder im Rathaus -Gemeindekasse- bar einzuzahlen.
Markt Nordhalben