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Bekanntmachung Bauleitplanung Solarpark RAIBA

04.10.2022 : Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Raiba Bürgersolarpark Nordhalben“, Markt Nordhalben

Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Raiba Bürgersolarpark Nordhalben“. In der Marktgemeinderatssitzung am 14. Juni 2022 wurde der Vorentwurf gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Das Planungsgebiet liegt im Süden der Ortslage von Nordhalben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden begrenzt von gewerblichen Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft, im Osten und Süden von landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Westen von der Staatsstraße St 2207. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Gebiet „Raiba Bürgersolarpark Nordhalben“ umfasst die Grundstücke Flur-Nummer 911, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 997, 1000, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1008/2, 1009, 1010, 1011 und 1012 der Gemarkung Nordhalben. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich kein Gebäudebestand.

Die Vorentwürfe können im Zeitraum

vom 10. Oktober bis 11. November 2022

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag                                    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag                                  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch                                  von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag                              von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag                                     von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus des Marktes Nordhalben, Kronacher Straße 4, von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planungen verlangt und Anregungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nordhalben.de eingesehen werden.

Da das Rathaus wegen des Coronavirus nur eingeschränkt zugänglich ist, wird bei persönlicher Vorsprache empfohlen, vorher telefonisch (09267/91040) einen Termin zu vereinbaren.

Hinweis:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.