Bekanntmachung Bauleitplanung Solarpark RAIBA
Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Raiba Bürgersolarpark Nordhalben“. In der Marktgemeinderatssitzung am 14. Juni 2022 wurde der Vorentwurf gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Das Planungsgebiet liegt im Süden der Ortslage von Nordhalben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden begrenzt von gewerblichen Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft, im Osten und Süden von landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Westen von der Staatsstraße St 2207. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Gebiet „Raiba Bürgersolarpark Nordhalben“ umfasst die Grundstücke Flur-Nummer 911, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 997, 1000, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1008/2, 1009, 1010, 1011 und 1012 der Gemarkung Nordhalben. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich kein Gebäudebestand.
Die Vorentwürfe können im Zeitraum
vom 10. Oktober bis 11. November 2022
während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus des Marktes Nordhalben, Kronacher Straße 4, von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planungen verlangt und Anregungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nordhalben.de eingesehen werden.
Da das Rathaus wegen des Coronavirus nur eingeschränkt zugänglich ist, wird bei persönlicher Vorsprache empfohlen, vorher telefonisch (09267/91040) einen Termin zu vereinbaren.
Hinweis:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.