Ausweisung eines Vorranggebietes „Wind“ im „Langenbacher Forst“
im Langenbacher Forst, welcher von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird, wurde durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken West eine geeignete Fläche für ein Windvorranggebiet ermittelt.
Hintergrund ist das „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land (Wind-an-Land-Gesetz)“, welches für den Umstieg auf heimische, erneuerbare Energien die Nutzung von 1,8% der Landesfläche vorschreibt. Nach einem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung sollen die gesetzlichen Flächenvorgaben im Bereich der jeweiligen „Regionalen Planungsverbände“ erfüllt werden. Für den Bezirk Oberfranken sind die beiden Planungsverbände „West“ und „Ost“ zuständig. In diesen Gremien wird geprüft und entschieden, ob tatsächlich die Errichtung von Windkraftanlagen an einem bestimmten Standort möglich ist. Dazu werden die Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Verbänden sowie der Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, gehört.
Der „Langenbacher Forst“ ist derzeit noch als „gemeindefreies Gebiet“ ausgeschrieben und befindet sich im Bereich des Landkreises Kronach. In seiner besonderen Lage grenzt er direkt an den Landkreis Hof und Thüringen an. Der Landkreis Kronach und damit der „Langenbacher Forst“, sowie die Gemeinden Steinwiesen und Nordhalben gehören zum „Planungsverband Oberfranken West“. Die benachbarten Gemeinden Bad Steben und Geroldsgrün gehören zum Landkreis Hof und damit zum „Planungsverband Oberfranken Ost“. Ebenfalls Anlieger sind die beiden Kommunen aus Thüringen Wurzbach und Rosenthal am Rennsteig.
Am 07. November 2024 hat der Planungsausschuss des „Regionalen Planungsverbandes West“ die geeigneten Windvorranggebiete, einschließlich der Fläche im Bereich „Langenbacher Forst“, beschlossen. Diese Sitzung war, lt. Planungsverband, ein bedeutender Schritt in der regionalen Planung zur nachhaltigen Flächennutzung. Das Vorranggebiet soll Ziele wie Flächenbewirtschaftung, Naturschutz und lebenswerte Räume verbinden. Der Planungsverband strebt hierbei eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und Naturschutz an.
Im nächsten Schritt wird das „Beteiligungsverfahren“ vom Regionalen Planungsverband West, voraussichtlich im Februar 2025, gestartet. Hier werden alle Planungen umfänglich veröffentlicht und alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und Vereine können Ihre Meinung einbringen.
Die Marktgemeinde Nordhalben legt Wert darauf, dass die Bevölkerung frühzeitig und umfassend zum Planungsprozess informiert und mit eingebunden wird. In einer weitergehenden Maßnahme soll eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema organisiert werden. Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich hier aktiv in die Gestaltung der Zukunft einbringen zu können. Ab dem Beginn des Beteiligungsverfahrens sind alle Unterlagen auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West einsehbar. Eine Veröffentlichung des Kartenmaterials ist erst ab dem Beginn des öffentlichen Beteiligungsverfahrens oder im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung erlaubt.
Ihr
Michael Pöhnlein
Erster Bürgermeister
Markt Nordhalben