Antrag für Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
Private Haushalte in Bayern, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit Mitte Mai Anträge auf Härtefallhilfen stellen. Damit werden Bürgerinnen und Bürger finanziell unterstützt, die mit zeitweise stark gestiegenen Energiepreisen in Folge des Ukraine-Krieges belastet waren. Die Antragstellung ist derzeit nur online unter folgenden Link möglich.
Für Bürgerinnen und Bürgern, die keinen Onlinezugang haben, steht für Fragen zu den Härtefallhilfen auch eine Hotline zur Verfügung. Diese wird von der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die darüber hinaus auch mit dem Vollzug der Härtefallhilfen beauftragt und mit den entsprechenden Hoheitsbefugnissen beliehen wurde, betrieben. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (außer an bayerischen Feiertagen) telefonisch unter (089) 59976061122 und per E-Mail über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com erreichbar.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Härtefallunterstützung direkt an die angegebene Hotline.
Markt Nordhalben